Aus gegebenem Anlass - ich mag diese Floskel - schreibe ich heute über den
Unterschied zwischen Spenden und Sponsoring. Denn in einem Artikel des Wiesbadener Kurier vom 9. Januar 2020 verwendet die Redaktion die Begriffe scheinbar synonym. Die zweite Überschrift lautet: „
Sponsorenschwimmen der DLRG-Kreisgruppe bringt knapp 2000 Euro“, und weiter: „ Knapp 2000 Euro für die Finanzierung eines neuen Motors für das Einsatzboot „Delphin“ sind bei einem
Sponsorenschwimmen der DLRG-Kreisgruppe Wiesbaden und Schierstein zusammengekommen. 24 Vereinsmitglieder im Alter von zehn bis 68 Jahren haben im Trainingsbecken des Hallenbads Kleinfeldchen insgesamt in 45 Minuten 1640 Bahnen, also 41 Kilometer, zurückgelegt.“ Die „neue Maschine kostet rund 13 000 Euro, die der Verein nur mithilfe von
Sponsoren
und
Spendern
tragen kann. Familienmitglieder, Freunden und Geschäfte aus der Nachbarschaft haben die gute Sache und die Schwimmer als Sponsoren unterstützt.“
Hier stellt sich mir die Frage, welche Gegenleistung haben Familienmitglieder, Freunde und Geschäfte erhalten? Denn:
Ein Sponsoring
ist immer mit einer Gegenleistung
verbunden. Wenn es keine vertraglich festgelegte Gegenleistung gab,
war die Geldgabe
freiwillig
und daher eine Spende.
Diese Unterscheidung mag nach Haarspalterei klingen, knifflig wird es jedoch, wenn das Finanzamt ins Spiel kommt. Denn Sponsoring
ist steuerlich
relevant, da der Begriff eine meist werbliche Gegenleistung
impliziert.
Wenn also ein Geschäft oder ein Unternehmen als Sponsor auftritt, wird eine vertraglich festgelegte, werbliche Gegenleistung vorausgesetzt. Und wenn dann die Geldgabe einen bestimmten Freibetrag übersteigt (Derzeit wird ab 35.000 Euro Körperschaftsteuer fällig und ab 17.500 Euro Umsatzsteuer.) ist das eher ärgerlich, da die gespendete Summe nicht mehr komplett für den Zweck genutzt werden kann.
Diese Beträge hat die DLRG in unserem Beispiel mit ihrem - ich nenne es jetzt lieber - Spendenschwimmen zwar nicht erreicht, sollten jedoch noch weitere Einnahmen aus einem zweckgebundenen Geschäftsbetrieb anfallen, kann es relevant werden.
Daher empfehle ich: Vermeiden Sie den Begriff „Sponsoring“ in Zusammenhang mit solchen Events!
Und es gibt gute Alternativen: ob Lauf, Schwimmen oder Plogging - nennen Sie Ihre Förderer „Rundenfinanzierer“, „Kilometerfinanzierer“ oder „Kilogrammfinanzierer“, und bitten Sie um Spenden. Denn dann bleibt die Gabe freiwillig
und ist steuerlich nicht mehr relevant.
Sie können ja trotzdem - ganz freiwillig versteht sich - die Logos oder Namen ihrer Förderer auf Ihrer Homepage und oder in der Zeitung veröffentlichen. Aber Achtung: In dem Moment, in dem Sie die Logos verlinken oder ein Logo größer als ein anderes veröffentlichen gilt das wiederum als „besondere Hervorhebung“ und wird steuerlich wie ein Sponsoring behandelt.
Im Zweifel bei Steuerfragen sprechen Sie am besten aber mit Ihrem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, bei Begriffsfragen schreiben Sie mir gern!