In einem meiner letzten Seminare fragte mich eine Teilnehmerin, was eigentlich der Unterschied zwischen Stiftung und Verein sei, beide dienten doch meist einem gemeinnützigen Zweck und setzten sich für die Allgemeinheit ein.
Da ich nicht gleich eine Antwort parat hatte, habe ich das zum Anlass genommen, mich noch mal genauer mit dem Thema zu befassen.
Stiftungen sind ewig
Wichtigster Unterschied ist, dass eine Stiftung auf Dauer angelegt ist, also sozusagen „bis in alle Ewigkeit“.
Um ihren Zweck zu erfüllen, dürfen Stiftungen nur ihre Erlöse einsetzen, das Vermögen - ob monetär, als Immobilie oder im Unternehmen - darf nicht verbraucht werden. Einzige Ausnahme: eine Verbrauchsstiftung.
Um das Vermögen und so auch die Erlöse zu erhöhen, können Stiftungen Spenden als Zustiftungen in den Vermögensstock einfließen lassen. Das gespendete Geld oder die gespendete Sachleistung muss nicht zeitnah verwendet werden.
Während ein Verein immer operativ tätig ist, das heißt seinen Zweck selbst durch Projekte und seine satzungsgemäße Arbeit erfüllt, können sich Stiftungen auch einfach nur fördernd oder operativ und fördernd engagieren.
Stiftungen wie die Bertelsmann-Stiftung oder die Robert-Bosch-Stiftung erfüllen ihren Zweck zum Beispiel indem sie selbst Projekte durchführen, aber auch „Erfüllungsgehilfen“ wie Vereine, Social Profit Organisationen (SPO) oder Initiativen und deren Projekte, die zum Stiftungs-Zweck passen, unterstützen.
Im Gegensatz dazu sind die Allianz Stiftungen beispielsweise rein fördernde Stiftungen, die Projekte in der Kultur oder der Umwelthilfe unterstützen.
Und die Stiftung Warentest arbeitet operativ, das heißt, sie unterstützt keine Projekte zum Beispiel des Verbraucherschutzes oder Initiativen und SPO.
Ein weiterer wesentlicher Unterschied zum Verein ist, dass eine Stiftung normalerweise keine Mitglieder hat.
Vereine erfüllen zeitnah ihren Zweck
Als weiterer großer Unterschied zwischen Vereinen und Stiftungen sehe ich die Verwendung von Spenden. Eine zeitnahe Verwendung von Spenden gilt zwar für beide Rechtsformen gleichermaßen, allerdings gibt es Einschränkungen bzw. Freiheiten in den einzelnen Rechtsformen.
(Eine zeitnahe Mittelverwendung heißt, eine Spende muss bis spätestens zwei Jahre nach Erhalt verwendet werden, z. B. man erhält 2018 eine Spende, dann kann man diese noch bis 2020 ausgeben, um zeitnah verwendet zu haben.)
Während ein Verein riskiert, die Gemeinnützigkeit zu verlieren, wenn er Vermögen "anhäuft", so ist die Vermögensbildung bzw. -erhaltung in der Stiftung Gesetz.
Natürlich gibt es zur Vermögensbildung in Vereinen
Ausnahmen. So kann eine zweckfreie Erbschaft oder Zuwendungen zur Vermögensausstattung durchaus der Vermögensbildung des Vereins dienen. Das Vermögen oder Rücklagen dürfen jedoch nur unter bestimmten Umständen gebildet werden: Rücklagen zum Beispiel dürfen einen bestimmten Anteil der Spenden nicht überschreiten und Vermögen darf nur dann „angehäuft“ werden, wenn es zum Beispiel für eine bestimmte Investition gesammelt wird (Eine Kapitalkampagne für Musikinstrumente einer Musikschule über drei Jahre wäre hier möglich.). Genau beschrieben ist das, in der Abgabenordnung § 62 (https://dejure.org/gesetze/AO/62.html).Meist erhalten Vereine jedoch Spenden, die zweckgebunden sind für ein bestimmtes Projekt oder eine Investition. Diese muss dann auch entsprechend verwendet werden und kann nicht dem allgemeinen Zweck des Vereins oder der SPO zugeführt werden (So darf die Musikschule, die für 5 Geigen und einen Flügel Geld gespendet erhält, dieses Geld nicht für die Miete von Räumen einsetzen oder gar für die Verwaltung.). Bei einer Stiftung gilt die Spende immer allgemein zum Erfüllen des Stiftungs-Zwecks.
Wesentlich unterscheidet sich natürlich auch der Verein von der Stiftung in der Dauer des Bestehens. Da ein Verein nicht auf Dauer angelegt werden muss, kann er jederzeit aufgelöst werden.
Und ein Verein kann sein Vermögen verbrauchen, muss es also nicht bewahren. Das kann ein Vorteil sein in Zeiten, der „0-Zins-Politik“. Denn man ist nicht davon abhängig, Erlöse aus Kapitalerträgen zu erzielen, um seinen Zweck erfüllen zu können.
Stiftungen müssen umdenken
Viele Stiftungen leiden derzeit unter der „0-Zins-Politik“. Wenn eine Stiftung vor einigen Jahren noch gut mit einem ganz normalen Sparvertrag Erträge erwirtschaften und somit ihren Zweck erfüllen konnte, schrumpfen diese Erträge immer weiter. Glücklich können sich diejenigen Stiftungen schätzen, die Erlöse aus Immobilien erwirtschaften oder Unternehmensstiftungen sind, die sich aus Gewinnen des Unternehmens speisen.
Ein möglicher Ausweg für die Stiftungen, die auf Erlöse aus Geldvermögen angewiesen sind, könnten nachhaltige Fonds oder Öko-Investments sein. Diese stehen im Ruf, nicht besonders spekulativ zu sein, versprechen aber trotzdem recht gute Renditen.
Zu diesem Thema ein paar Linktipps:
Auch Zustiftungen und Spenden können eine Lösung sein. Mit der richtigen Fundraising-Strategie kann man Nachlässe und Vermächtnisse erhalten, Spenden und Zustiftungen generieren.
Ein guter Mix aus konservativer Anlage, nachhaltigem Investment und Fundraising wird daher für immer mehr Stiftungen überlebenswichtig.
(Titelbild aus "Was ist eine Stiftung" des Bundesverband der deutschen Stiftungen)