Vor gut vier Jahren schrieb ich das erste Mal über das Thema Geldauflagen-Marketing. Und noch immer gibt es Publikationen, in denen die Begriffe Bußgeld und Geldauflage synonym gebraucht werden. Die Begriffe sind aber keine Synonyme, so dass ich 2019 dies geschrieben habe:
Wann bezeichnet man ein Strafgeld als Bußgeld, und wann ist es eine Geldauflage?
Die Begriffe „Bußgeld" und „Geldauflage" werden in vielen Berichten synonym verwendet, doch es gibt Unterschiede:
„Unter
Geldbuße (auch: Bußgeld) versteht man im Verwaltungs-Recht eine Geldzahlung, die bei geringfügiger Verletzung der Rechts-Normen wegen
Ordnungs-Widrigkeit durch Behörden verhängt wird." (Quelle:
Wikipedia Verwaltungs-Recht).
Hierfür gibt es auch einen Bußgeld-Katalog, der festlegt, was beispielsweise bei Falschparken oder anderen kleineren Vergehen an monetärer Strafe fällig wird. Dafür braucht es meist keine Gerichts-Verhandlung.
Anders im Strafrecht, wenn eine Gerichts-Verhandlung nötig ist. Hier kann das Verfahren gegen eine „Gerichtliche Auflage" bzw. „Geldauflage" eingestellt werden: „Eine Auflage ist in der Justiz eine Möglichkeit, ein Straf-Verfahren zu beenden oder kann an ein Urteil bzw. einen Beschluss gebunden werden." (Quelle:
Wikipedia Auflage)
Es ist also sinnvoll, auf das Wort „Bußgeld" beim Geldauflagen-Marketing zu verzichten. Denn Bußgeld fließt in den meisten Fällen direkt in die Staats-Kasse, während Geldauflagen Social Profit Organisationen (SPO) und Vereinen zugewiesen werden können.
Sprechen Sie daher lieber von „Geldauflage" oder „Gerichtlicher Auflage", wenn Sie sich mit Richterinnen und Richtern und Staats-Anwaltschaften zu einem Gespräch über Ihre SPO treffen oder Briefe schreiben und um Zuweisungen bitten!
Um erfolgreich Geldauflagen zugewiesen zu bekommen, gibt es ein paar Dinge zu beachten.
- Lassen Sie sich in die
Liste der Leistungs-Empfänger eintragen! Dies geht über das Präsidium des jeweiligen Oberlandes-Gerichts. Eine Liste aller Gerichte finden Sie im Netz, z. B.
Liste der Gerichte Hessen.
- Recherchieren Sie
(General)Staats-Anwaltschaften und andere Gerichte, die Straf- und Ermittlungs-Verfahren bearbeiten, und nehmen Sie Kontakt auf! Am erfolgreichsten ist es, wenn Sie einen Anwalt oder eine Richterin kennen, oder jemand aus Ihrem Kollegium oder Umfeld dies tut. Mit einem „warmen Kontakt" fällt die Zuweisung leichter. Und sammeln Sie Ansprech-Personen und Daten, um diese immer wieder ansprechen zu können.
- Richten Sie ein
Sonder-Konto für die Zuweisungen ein! So gehen Sie sicher, dass niemand aus Versehen eine Zuwendungs-Bestätigung für die Geldauflage ausstellt. Für Geldauflagen gibt es keine Spenden-Quittung, da die Zahlung nicht freiwillig erfolgt.
- Verschicken Sie
Material, das Ihre SPO und Ihre Wirkung kurz und knackig beschreibt! Und legen Sie
Adress-Aufkleber (6 x 4 cm) und
Überweisungs-Träger mit dem vorgedruckten Zweck „gerichtliche Auflage“ bei. Das spart allen Arbeit: Die Sachbearbeitenden der Zuweisung haben Ihre Adresse direkt vorliegen und müssen nicht lange suchen, außerdem können Sie das Akten-Zeichen auf den Überweisungs-Träger eintragen. Die Auflagen-Zahlenden haben einen Überweisungs-Träger, den sie direkt zur Bank tragen oder fürs Online-Banking abschreiben können. Und Sie können die Auflage direkt als Geldauflage zuordnen, da Zweck und Akten-Zeichen im Überweisungs-Träger eingetragen sind und übertragen werden.
- Pflegen Sie Ihre
Kontakte persönlich! Denn gerade auf lokaler Ebene kann Geldauflagen-Marketing sehr erfolgreich sein. Bedanken Sie sich regelmäßig, und seien Sie gewissenhaft bei der Dokumentation der Geld-Eingänge. Die Gerichte erwarten eine „unverzügliche und regelmäßige Meldung" (Wenn Sie schon länger mit einem Gericht zusammenarbeiten, reicht auch eine gesamte Meldung bis spätestens 31. Januar des folgenden Jahres.).
- Und bedenken Sie, dass neben Richterinnen und Richter auch Verteidigende, Schöffinnen und Schöffen, Gerichts-Schreibende, Rechts-Referendarinnen und -Referendare, Staats-Anwaltschaften und Beschuldigte selbst
Zuweisungs-Empfänger
vorschlagen dürfen.
Achtung: Nicht alle Gerichte sind geeignet für Geldauflagen-Marketing. Zum Beispiel gehen Geldauflagen bei Finanz-Delikten meist direkt an die Staats-Kasse. Rufen Sie am besten vorher beim Gericht an, und fragen Sie, ob es Geldauflagen Gemeinnützigen zuweist.
Sinnvoll ist auch, die lokale Presse zu beobachten und zu sammeln, welche Richterin, welcher Staats-Anwalt wie und wem Geldauflagen zuweist, und welche Straf-Verfahren inhaltlich zu Ihnen passen, z. B. Suchthilfe-Projekte bei Drogen-Delikten, Präventions-Projekte bei Gewalt-Delikten etc..